Nachrichten-Archiv 2019

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Am Samstag, dem 6. April 2019 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr wird wieder gemeinsam angepackt

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Das Bündnis Bad-Kösen stellt auf

  • 20 Kandidaten zur Ortschaftsratswahl
  • 17 Kandidaten zur Gemeinderatswahl

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Bad Kösen erhält dauerhaft die staatliche Anerkennung als „Heilbad“.
Nachdem nun auch die guten lufthygienischen Bedingungen nachgewiesen waren, konnte die Anerkennung endgültig erfolgen.

Die Voraussetzungen für eine Anerkennung als „Heilbad“ sind in der Kurorte-Verordnung des Landes geregelt. Dazu gehört u.a. das Vorhandensein von Heilmitteln (Heilquellen, Heilmoore oder Heilgase) und leistungsfähigen Kur-Einrichtungen zur Anwendung dieser Heilmittel. Wichtig sind auch gute klimatische und lufthygienische Bedingungen, ein leistungsfähiges Hotel- und Gaststättengewerbe, ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter sowie vom Straßenverkehr ungestörte Park- und Waldanlagen.

Diese Kriterien wurden durch den Landesfachausschuss für Kur- und Erholungsorte geprüft. Ergebnis: eine einstimmige Empfehlung für die staatliche Anerkennung als „Heilbad“.
Bad Kösen überzeugte dabei durch leistungsfähige Rehabilitationskliniken sowie kurörtliche und touristische Einrichtungen, die Sole als örtliches Heilmittel sowie die schöne und romantische Lage im Saaletal mit Spazier- und Wanderwegen zur Erholung.

Zur Anerkennung beigetragen haben auch die umfangreichen Investitionen in die Erneuerung und Modernisierung der kurörtlichen Infrastruktur in Bad Kösen.