Abschaltung der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden
von Uwe Kernchen
Pressemitteilung der Stadt Naumburg
Aufgrund der ab 01. September 2022 geltenden "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen des Bundes" schaltet auch die Stadt Naumburg die Beleuchtung öffentlicher Gebäude ab.
"Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind
kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten." heißt es hierzu in der Verordnung.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Naumburg nach und schaltet an folgenden öffentlichen Gebäuden, welche bis 31. August 2022 noch angestrahlt wurden, die Beleuchtung ab:
Kirche St. Wenzel, Marientor, Oberlandesgericht, Ostseite des Domes, Kurmittelhaus Bad Kösen, Gradierwerk Bad Kösen, Kirche in Wettaburg.
Die Elektriker des städtischen Bauhofes waren am 01. September bereits an den Objekten, um alles Notwendige zu veranlassen.
Mit dieser Maßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Einsparung von Energie geleistet werden, allerdings werden darüber hinausgehende Maßnahmen noch
folgen. Welche das sind, wird derzeit zwischen der Stadtverwaltung und den städtischen Unternehmen beraten. Aber auch ohne die
Energieeinsparverordnung des Bundes hätte die Stadt Naumburg kurzfristig die Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden abgeschaltet, um mit gutem
Beispiel voran zu gehen.