Grünschnittannahmeplatz kommt, alles gut?

von Uwe Kernchen

28.10.2020: Ortschaftsratsitzung

Bei der Ortschaftsratsitzung am 28.10.2020 in Bad Kösen handelten 5 Tagesordnungspunkte vom neuen Grünschnittannahmeplatz in Bad Kösen.

Das BBK und der gesamte Ortschaftsrat setzen sich seit Jahren für einen Grünschnittannahmeplatz in Bad Kösen ein.
So gesehen gab es prinzipiell keinen Widerspruch zur Umwidmung des Bebauungsgebietes an der Kläranlage Bad Kösen.


Das Thema Grünschnittplatz stand bereits am 15.09.2020 auf der Tagesordnung des Ortschaftsrates.
Den von der Stadtplanung vorgeschlagenen Platz findet der Ortschaftsrat nicht optimal. Um das Projekt nicht zu gefährden, wurden die Tagesordnungspunkte zurück gezogen. Es sollten Rücksprachen mit den Projektbeteiligten folgen.


Am 27.10.2020 trat das Planungsbüro mit genau den gleichen Argumenten und Informationen wieder vor den Ortschaftsrat.
Lediglich zur Variante 1 wurde inzwischen eine Klärung durch den AZV herbei geführt.
Für Variante 2 wurde keine Bodenuntersuchtung durchgeführt und ist auch nicht geplant.
Für Variante 3 wurde sie aber durchgeführt.

Der AW-SAS baut Druck auf, indem er feststellt, dass eine weitere Verschiebung wegen Ablauf der Fördermittel zum Jahresende 2021(!) das gesamte Projekt gefährden würde.

Unter diesen Umständen hatte der Ortschaftsrat Bad Kösen also die Wahl zu entscheiden, ob der ungünstige Standort befürwortet wird oder das gesamte Projekt gefährdet wird.

 

Die Varianten

Gelb in der Bildmitte sieht man das Gelände der Kläranlage Bad Kösen.

Die links und rechts anschließenden Felder gehören der Stiftung Schulpforta, die bereit ist, ein geeignetes Grundstück für diesen Zweck für die Stadt bereit zu stellen.


Variante 1:

Die Schilfteiche im Bereich der Kläranlage (gelbes Viereck) wurden nach unserem Kenntnisstand seit 2018 nicht mehr genutzt.
Ideal wäre die Weiternutzung dieses bereits der landwirtschaftlichen Nutzung entzogenen Bereiches. Eine Umzäunung und eine Zufahrt sind bereits vorhanden.
Der Entwurf der Stadtplaner ging am 15.09.2020 auf diese Variante nicht ein.
Zur zweiten Sitzung am 27.10.2020 lag aber ein Schreiben der Verbandsgeschäftsführerin des AZV vor.
Der AZV nutzt die Teiche weiterhin.
Damit entfällt diese Variante.


Variante 2:

Die Spitze (rechts in der Skizze, östlich bzw. hinter der Kläranlage) wird eingeschlossen durch Kläranlage, Bahndamm und kleine Saale.
Direkt an die Kläranlage anschließend wurde das Gelände vor Jahren als Ablageplatz für Straßenbauarbeiten genutzt. Auf diesem Streifen liegt noch Aushub unbekannter Art mit großen Steinen. Aus diesem Grund ist die Fläche nicht landwirtschaftlich nutzbar und liegt brach (Skizze).


Variante 3:

Das Feld vor der Kläranlage ist in bestem Zustand, spiegelglatt und sicher mit dem geringsten Aufwand bebaubar.

 

Variantenvergleich

Variante 2 (hinter der Kläranlage):

Für diesen Standort wurde keine Bodenuntersuchung durchgeführt.
Der Boden ist unebener, aber durchaus gerade.
Städtplaner und AW-SAS schließen diesen Standort von Vornherein aus.


Abwägung 1b des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (siehe Anlage Zwischenabwägung):
"Aus Sicht der obersten Landesentwicklungsbehörde wäre eine Umsetzung der Maßnahme auf dem Flurstück 93 der Flur 7 der Gemarkung Bad Kösen aus agrarstrukturellen Gründen zweckmäßiger (Nord-Ost-Ecke der Kläranlage, 170 m entfernt).
Abwägungsvorschlag des Planungsbüros: "Wird nicht berücksichtigt".


Ortschaftsrat Bad Kösen:
- Zersplitterung der zusammenhängenden Fläche (Variante 3) vermeiden
- bereits brach liegende Fläche (Variante 2) nutzen
- ehem. Planfläche für Sportanlagen am direkten Ortsrand (Variante 3) aus ortsplanerischen Gründen frei halten
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wird der Ortschaftsrat dieser Variante 2 natürlich zustimmen.
Wir sehen aber bessere Möglichkeiten.


Variante 3
(vor der Kläranlage):

Diese Variante wurde von den Städteplanern ausgewählt.
Auch Herr Otto (AW-SAS) schloß in seiner Rede jede andere Variante aus.
Für diesen Standort wurde bereits ein Bodenuntersuchung durchgeführt.


Abwägung 5 des Amt für Landwirtschaft und Flurerneuerung (siehe Anlage Zwischenabwägung):
"...Diesen vorgenannten Aspekten Rechnung tragend, wird der vorgesehene Standort für die Errichtung eines Grün- und Astschnittannahmeplatzes aus landwirtschaftlicher Sicht abgelehnt."
Abwägungsvorschlag des Planungsbüros: "Wird zurück gewiesen".

 

Naumburger Tageblatt vom 30.10.2020

Naumburger Tageblatt vom 30.10.2020

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