Nachrichten-Archiv

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Heimatverein Bad Kösen e.V.

Die im August verschobene Einweihung der neuen Bahnhofsuhr am neusanierten Bahnhof in der Kurstadt fand heute statt.

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Ortschaftsrat-Sitzung vom Montag, dem 21.10.2019

• Ortschaftsrat befürwortet den Zuschussvertrag mit dem Tierpark Bad Kösen

• diverse Informationen über den aktuellen Sachstand der Bauvorhaben

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Im Rahmen der Gefahrenabwehr musste das Bauwerk gesperrt werden.

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Abfallwirtschaft denkt um: Sowohl die Kurstadt als auch Eckartsberga erhalten eine Annahmestelle für Grün- und Astschnitt.

Hassenhausen erübrigt sich.

Bad Kösen erhält wieder eine Annahmestelle für Grün- und Astschnitt.

Auf die Neuregelung hat sich der Verwaltungsrat der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd am Dienstag verständigt.
Die Nachricht dürfte verwundern und erfreuen zugleich, denn bislang hatte die Abfallanstalt strikt daran festgehalten, für den Westen des Burgenlandkreises lediglich die im Frühjahr 2018 in Hassenhausen neu eröffnete Annahme vorhalten und die in Bad Kosen zuvor auf dem Gelände des Abwasserzweckverbandes geschlossene nicht wieder in Betrieb nehmen zu wollen.
Protestschreiben aus dem Ortschaftsrat Bad Kösen sowie Interventionen der Stadt Naumburg nahm die Abfallwirtschaft zwar zur Kenntnis, doch hielt sie an der aus ihrer Sicht Ideallösung Hassenhausen fest - auch aus Kostengründen.

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Aufruf des BBK.
Bäume bitte weiter gießen.
Bitte helft alle mit!

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Frank Doering (BBK) wurde zum stellvertretenden Ortsbürgermeister gewählt.
Herzlichen Glückwunsch!

Der Ortschaftsrat hat die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.6 "Kurgebiet Galgenberg" befürwortet.
Das Baugebiet lag im Landschaftsschutzgebiet.

Das Protokoll der Ortschaftsratsitzung vom 9.7.2019 ist jetzt auf unserer Webseite einsehbar.

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Holger Fritzsche wurde einstimmig wieder als Ortsbürgermeister von Bad Kösen gewählt.

Herzlichen Glückwunsch!

Vereidigung des Ortsbürgermeisters durch den stellv. Oberbürgermeister Armin Müller

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Auf eine Bürgeranfrage zum Breitbandausbau in der Stadt Naumburg nahm die Stadtverwaltung am 08.07.2019 wie folgt Stellung:


"Für das Jahr 2019 war der Ausbau des Breitbandnetzes für das Stadtgebiet Naumburg, einschließlich der Ortsteile, vorgesehen.
Diese Zielvorgabe musste die Telekom im Mai 2019 leider verändern.
Dazu fand ein Erläuterungstermin beim Oberbürgermeister statt.
Demnach erfolgt der Breitbandausbau für die Stadt Naumburg ab 01.01.2020.
Die Fertigstellung des Ausbaus soll noch im Jahr 2020 erfolgen.

Angaben zu exakteren Bauterminen im Stadtgebiet Naumburg, sowie für die Ortsteile, kann die Stadt Naumburg erst nach Vorliegen der Ausbauplanung treffen.
Diese Unterlagen sollen uns bis Ende August vorliegen."

Der Ortschaftsrat nimmt das zum Anlaß und lädt den Breitbandbeauftragten der Stadt Naumburg zum weiterführenden Gespräch ein.

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Die Mitglieder im Bündnis für Bad Kösen stellen die Unvereinbarkeit von Kurort und Kalksteintagebau fest.


Mehrfach wurde auf die Beeinträchtigung durch Lärm und Staub aufmerksam gemacht und deren Verringerung gefordert.
Trotz Zusagen ist nicht alles getan worden, die Belastungen zu reduzieren; hier sei nur an die Reifenwaschanlage erinnert. Wir fordern eine adäquate Lösung.


Die von der MHI gemachten Vorschläge zur Verlagerung der Düngekalkproduktion (neue Brech- und Klassieranlage) in den Steinbruch wird ausdrücklich begrüßt. Dies wurde bereits ab 2016 zugesagt und kann nur ein erster Schritt sein. Hier sollte ein verbindlicher Termin festgehalten werden, zumal im Antrag nur von „künftig" die Rede ist.


Die seit Jahren angemahnte Nutzung der durch das Kalkwerk maßgeblich finanzierten Ausweichstrecke („Kalkwerkstraße") muss in die betrieblichen Liefer-/ Abholbedingungen des jeweiligen Betreibers aufgenommen werden.


Die Zustimmung zu diesen und jeglichen weiteren Rahmen- oder Hauptbetriebsplänen erfolgt nur unter der Maßgabe der strengen Einhaltung aller Forderungen des Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) unter Verwendung der bestverfügbaren Technologie (BVT-Maßnahme Kapselung / Umhausung gemäß EU-Richtlinie 2010/75) insbesondere in Bezug auf Kapselung und Umhausung aller Produktions-, Lager-, Verladungs- und Transportvorgänge.
Die Kontrollbehörde sollte hier nachträgliche Anordnungen gemäß §17 BImSchG erlassen.


Darüber hinaus bitten wir die Aufsichtsbehörde, Sorge zu tragen, dass die Soleförderung, welche für den Kurort von großer Bedeutung ist, durch den Bergbau nicht beeinträchtigt wird.